Wohngeld-Online

Virtuelle Veranstaltung

Auf dieser Seite finden Sie begleitende Materialien zur virtuellen Informationsveranstaltung Wohngeld-Online, die der KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister zusammen mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen organisiert hat.


Bei weiteren Fragen zu der Veranstaltungsthematik können Sie gerne auf christine.litz@kdn.de zukommen!

Dokument

Autor/in

Präsentation zum Vortrag

MHKBG und KDN

Videomittschnitt

FAQ-Liste

Ab wann wird der Online-Antrag über den Wohngeldrechner NRW komplett eingestellt?

Perspektivisch wird der alte Antrag zum Ende des Jahres 2021 durch den neuen Antrag ersetzt.


Wie hoch sind die Kosten? Wie werden diese berechnet?

Anschlusskosten:

1. Für die Verschlüsselungs-Zertifikate fallen jeweils ca. 80-100 € an. Diese sind dann 3 Jahre gültig.

2. Für die Schnittstelle zum Anschluss an das Fachverfahren fallen einmalig Kosten an. Ihr Fachverfahrens-Hersteller ist bereits zu diesem Thema informiert und erarbeitet eine Lösung, die anteilig von allen nutzenden Kommunen finanziert wird. Wie hoch die Kosten für Ihre Kommune sind, hängt von der vertraglichen Gestaltung mit Ihrem Fachverfahrenshersteller ab. Hierzu nehmen Sie am besten direkt Kontakt mit Ihrer dortigen Ansprechperson auf.

Betriebskosten:

Der Betrieb ist im Rahmen der OZG-Umsetzung bis Ende 2022 durch den Bund finanziert. Im Anschluss werden die Betriebskosten durch die nutzenden Kommunen anteilig getragen. Der hier anzulegenden Umlage-Schlüssel wird noch definiert.


Wo erhält man Informationen darüber, wie die Anbindung erfolgt?

Die Unterlagen der Informationsveranstaltung finden Sie auf dieser Website zum Veranstaltungsrückblick.

Nach der Vormerkung beim KDN werden Sie seitens der Projektleitung kontaktiert, sobald Sie für die Anbindung terminiert werden konnten. Zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie auch konkrete Informationen zu den weiteren Schritten.

Darüber hinaus stehen Ihnen die Projektleiterinnen des MHKBG und KDN für Fragen unter karoline.baier@mhkbg.nrw.de und christine.litz@kdn.de zur Verfügung.


Kann man die Zertifikate aus dem HzL-Projekt (Hilfe zum Lebensunterhalt Projekt) nutzen?

Leider nein. Für jeden Online-Dienst sind die erforderlichen Zertifikate neu zu beantragen. Ihr betreuender IT-Dienstleister ist Ihnen hierbei gerne behilflich.


Wir befinden uns gerade in den Vorbereitungen zur Einführung der eAkte. Halten Sie es für sinnvoll, die Einführung zunächst abzuschließen und dann erst die digitale Antragstellung in Angriff zu nehmen? Oder geht beides parallel problemlos?

Die Nutzung des Online-Dienstes ist sofort möglich. In der Übergangszeit können Sie die Anträge ausdrucken oder auf Ihrem Fileserver speichern. Die Einführung des Online-Antrags sollte nicht von der eAkte abhängig gemacht werden, denn es folgen kurzfristig weitere digitale Anträge für die Kommunen – auch in anderen Fachbereichen. Man kann die Einführung der eAkte und der Online-Anträge parallel durchführen. Wichtig ist, dass die Fachverfahrenshersteller CZ Strausberg und Aucoteam je eine Anbindung an die E-Akte vorgesehen haben. 


Besteht die Möglichkeit, sich die anderen Kommunen bei der Bereitstellung in den 5er Bündeln auszusuchen"? Ich denke an eine gleichzeitige Bereitstellung in den kreisangehörigen Kommunen.

Ja, das ist möglich. Bitte benennen Sie eine verantwortliche Ansprechperson für alle teilnehmenden Kommunen und geben Sie die erforderlichen Daten (E-Mail Adressen, PLZ-Gebiete etc.) gesammelt an den KDN.


Muss der kommunale IT-Dienstleister mit involviert werden?

Das ist in jedem Fall sinnvoll, dieser kann Sie vor Ort beratend unterstützen.


Wann endet die Pilotphase? Bzw. wann startet das Ausrollen"?

Die Meldung an den KDN zur Teilnahme ist jederzeit möglich. IT.NRW „bündelt“ die interessierten Kommunen, so dass die Übernahme sukzessive erfolgt. 


Wie lange dauert das Einführen schätzungsweise pro Kommune?

Der Austausch des alten gegen den neuen Antrag erfolgt in Abstimmung mit Ihnen. Vorab sollten alle Beteiligten in Ihrer Kommune über den Wechsel informiert sein. Die ersten 1-2 Wochen nach dem Wechsel erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit aller Beteiligten, bis sich die neuen Prozesse vor Ort eingespielt haben.


Kann man ein Beispiel für die XML bekommen, damit man schauen kann, was ausgelesen wird?

Der XML-Antrag (nach FIM 1.0) befindet sich innerhalb der Technik und enthält die Angaben des standardisierten Antrages, welcher auf Bund-Länder-Ebene abgestimmt ist.


Müssen die Mitbestimmungsrechte der Personalräte berücksichtigt werden?

Die mitbestimmungsrechtlichen Tatbestände müssen bei den Kommunen beachtet werden.


Wird der neue Antrag nur auf Deutsch sein oder ggf. auch auf Englisch?

Mehrsprachigkeit ist in den Anforderungen an eine EfA-Lösung (Einer-für-Alle-Lösung) nicht enthalten, soll aber in den nächsten Ausbau-Stufen berücksichtigt werden.


Wer leistet Support, wenn bei der Antragsstellung aus dem Wohnzimmer" technische Probleme auftauchen?

Eine entsprechende Support-Struktur für NRW ist derzeit im Aufbau.


Wird das Design noch angepasst auf das des Kommunalportal.NRW oder der Sozialplattform? Oder muss sich der Bürger je nach Leistung immer auf neue Seiten einstellen?

Gemäß den Vorgaben zur Umsetzung einer EfA-Lösung ist das Design des Dienstes möglichst „neutral“ zu halten. Das hat den Vorteil, dass es für alle nachnutzenden Länder und Kommunen und auch für unterschiedliche Plattform-Umgebungen nutzbar ist. Das Landes-Logo kann aber jeweils im Antrag eingepflegt werden.


Wird die ausgewählte Gemeinde mit der später angegebenen PLZ überprüft? Bevor der Antrag weitergeleitet wird? Beispiel: Aachen wird ausgewählt, jedoch Meldeadressen aus Stolberg, Baesweiler etc. eingetragen. Wird dies noch behoben, sodass tatsächlich nur Anträge aus der jeweiligen Stadt/Gemeinde eingehen?

Eine solche Überprüfung erfolgt derzeit noch nicht,  ist aber aktuell in der Bearbeitung.


Gibt es einen automatisierten Abgleich mit der Einwohnermeldedatei?

Nein, ein Registerabgleich ist derzeit noch nicht möglich. Über das Gesetz zur Registermodernisierung ist allerdings die rechtliche Möglichkeit geschaffen worden.


Unterbindet das System mehrfach abgeschickte Anträge?

Nein, diese werden alle weitergeleitet.


Wie funktioniert die Authentifizierung?

Derzeit erfolgt eine Anmeldung mit E-Mail Adresse und Passwort. In Kürze wird auch die Anmeldung über das Servicekonto.NRW möglich sein.


Können die Daten zusammengeführt werden? Antrag erfolgt online, Anlagen werden nachgereicht.

Ja, die Unterlagen können per Post nachgereicht werden. Die Nachreichung in digitaler Form ist erst dann möglich, wenn die Zwischenspeicher-Funktion gegeben ist.


Ist angedacht, dass der Antragsteller den Bearbeitungsstand auf der Plattform verfolgen kann?

Bisher nicht geplant. In Zukunft wird dies über das Servicekonto.NRW möglich sein.


Erhält der Antragsteller eine Benachrichtigung  über die erfolgreiche Zustellung des Antrags?

Eingangsbestätigung ist voraussichtlich über den Postkorb des Servicekonto.NRW geplant. Zurzeit existiert lediglich eine Bestätigung des Versands.            


Gibt es eine Rückmeldung an die Antragsteller*innen, ob der Antrag vollständig war und bearbeitet wird oder Unterlagen nachgereicht werden müssen?

Sollte der Antrag nicht vollständig sein, wird sich die sachbearbeitende Stelle mit dem Antragssteller in Verbindung setzen. In der Endausbaustufe ist dies als eine Funktionalität des Servicekonto.NRW mit Postkorb geplant.     


Wird die eID unterstützt?

Über das Servickonto.NRW besteht die Möglichkeit der Authentifizierung mit der eID. Ebenfalls in der Planung ist eine Bürger ID, angelehnt an die SteuerID, die jede Bürgerin bzw. jeder Bürger von Geburt an hat. Diese stellt eine geringere Hürde dar, als die eID.


Erfolgt nach Einsendung des Antrags die Kommunikation zwischen Antragsteller und Sachbearbeiter auch über das Sozialportal?

An die Sozialplattform wird das Servicekonto.NRW angeschlossen. Teil des Servicekontos ist der Postkorb. In der Endausbaustufe ist ein Schriftwechsel zwischen Bürger und Behörde geplant.           


Wie viel Haushaltsmitglieder können im Antrag maximal eingetragen werden? Wir haben oft Haushalte mit über 12 Personen.

Es ist keine Obergrenze vorgesehen, weder für die Anzahl der Personen noch für die Anzahl der Nachweise.         


Läuft der Antrag auch auf mobile Devices?

Ja, es handelt sich um eine Webanwendung, die auf allen Endgeräten lauffähig ist.          


Gibt es auch einen Antrag in „Leichter Sprache“?

Dies ist in den Anforderungen an eine EfA-Lösung nicht enthalten, soll aber in den nächsten Ausbau-Stufen berücksichtigt werden.         


Wie soll die Identifizierung bei Bürgern mit ausländischem Pass funktionieren?

Die Authentifizierung mit dem ausländischen Pass und Aufenthaltstitel wird zukünftig möglich sein, allerdings nicht direkt in der ersten Ausbaustufe.          


Ist eine vorhandene eAkte Voraussetzung?

Nein. Allerdings sind die Behörden verpflichtet, digitale Akten zu führen. Eine Beratung zu Möglichkeiten hinsichtlich eAkten gibt Ihnen der KDN.


Gibt es Vorgaben bei den Schriftarten bei Bescheiden?

Webanwendungen, angelehnt an die BSI-Standards, sind hinterlegt. Für alle Fachstandards nach XÖV gilt LATIN für den Antrag.         


Wie bekomme ich den ausgefüllten Antrag in meine eAkte? (wenn nur XML übertragen wird)

In den Fachverfahren Aucoteam und CZ Strausberg ist die Anbindung der eAkte vorgesehen. Bei Fragen stehen Ihnen Ihre Ansprechpersonen dort gerne zur Verfügung.


Muss bei WG-Online der Kontakt direkt mit dem Hersteller aufgenommen werden?

Nein, Ihr Interesse melden Sie bitte an den KDN unter christine.litz@kdn.de.


Müssen wieder neue Module nachgekauft werden, oder gibt es Lösungen für die Kommunen, die schon in das alte System investiert haben?

Das alte Modul wird durch ein Neues ersetzt. Für Kommunen, die heute schon eine Schnittstelle zum Import in ihr Fachverfahren haben, entstehen also keine zusätzlichen Kosten. Letztlich kann Ihnen hierzu Ihre Ansprechperson bei Aucoteam kompetent Auskunft geben.