Online-Veranstaltung: Digitaler Stammtisch

18. Oktober 2022 | Städte Gütersloh & Bielefeld und regio iT GmbH mit dem Projekt »Digitales Schülerticket«

Nachfolgend finden Sie begleitende Materialien zum Digitalen Stammtisch.
Bei Fragen können Sie gerne auf uns zukommen: presse@kdn.de

Dokument

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Agenda
Veranstaltungsagenda

KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister

Präsentation

Projektinformationen und Kontakt

Projektteam, Digitale Modellregion Ostwestfalen-Lippe

Videomitschnitt

FAQ-Liste

Können nur zwei Geschwisterkinder angegeben werden?

Bisher sind nur zwei Geschwisterkinder vorgesehen. Der Fall, dass Geschwisterkinder "nachrücken", wenn ein älteres Kind die Schule verlässt, wird aktuell geprüft.


Wie erfolgt die Pflege der Straßen und Haltestellen?

Die Daten zu den Straßen kommen aus OpenStreetMap, welches eine aktuelle und hochwertige Datenlage aufweist. Die Haltestellen müssen über ein standardisiertes Datenformat eingelesen werden. Bei Änderungen müssen die Schulträger dies aktualisieren.


Können auch Anträge für den freigestellten Schülerverkehr gestellt werden?

Dies kann im System nur über Fahrkostenerstattungen erfolgen.


Wie werden Dubletten vermieden?

Es findet ein Abgleich der Antragsdaten statt (über Name, Vorname, Geburtsdatum, Schule). Wenn mit den gleichen Daten erneut ein Antrag gestellt wird, erkennt das System das als Dopplung oder Folgeantrag. 


Wie sieht eine Änderung bei der Angabe von Behinderungen aus?

Änderungen lassen sich durch einen Folgeantrag abbilden. Außerdem kann der Schulträger in bereits bearbeiteten Anträge einen neuen Status vergeben.


Wie verifizieren sich die Eltern bzw. könnten Schüler*innen den Antrag selbst einreichen?

Die Verifikation bzw. Authentifizierung erfolgt über das Servicekonto.NRW auf normalem Sicherheitsniveau (Name, Passwort). Rechtlich gesehen können volljährige Schüler*innen und Erziehungsberechtigte den Antrag einreichen. Dass jüngere Schüler*innen ihren Erziehungsberechtigten beim Ausfüllen des Antrags helfen, stellt kein Problem dar.


Was ist, wenn Schulen kein SchiLD-NRW einsetzen? Wie wird die Schulzugehörigkeit bestätigt?

Wenn kein SchILD-NRW genutzt wird, bestätigen die Schulsekretariate die Schulzugehörigkeit. Alternativ kann auch eingestellt werden, dass der Schulträger das übernimmt. 


Wird bei der Stammdateneingabe zwischen den verschiedenen Tarif-/Produktmodellen unterschieden?
Und müssen neben der DSGVO auch die aktuellen Abo-AGBs des Verkehrsunternehmens bestätigt werden?

Es besteht die Möglichkeit, unterschiedliche Ticketarten je Schule zu hinterlegen. Diese lassen sich aber nur manuell zuordnen. Eine Zustimmung zu den AGBs der Verkehrsbetriebe kann gesondert erfragt werden.


Ist es möglich, aus den aktuell laufenden Monatstickets mit den Daten einen Export in Excel zu machen?

Das System stellt die Möglichkeit eines Excel-Exports bereit. 

Bei "durchlaufenden" Tickets kann zwischen zwei Möglichkeiten entschieden werden:

  • Bei der Antragstellung wird ein voraussichtliches Enddatum festgelegt (zum Bespiel: Ende Primarstufe).
  • Es wird jährlich ein automatisierter Folgeantrag mit erneuter automatisierter Überprüfung gestellt.

Für wen gilt das SEPA-Mandat? Nur für den Schulträger oder auch für die Unternehmen, die die Tickets ausgeben?

Für beide Fälle kann ein passender Mandatstext hinterlegt werden, der mit dem jeweils Begünstigten abzustimmen ist.


Wie hoch sind die Kosten?

Eine Kostenaufstellung wird gerade erarbeitet. Es wird zwischen Kosten für das Gesamtsystem und den reinen Antrag unterschieden.


Kann man den Antragsdienst auch nutzen, wenn das Verkehrsunternehmen nicht mitzieht?

Ja, es muss nur gewährleistet werden, dass die Daten an den Verkehrsbetrieb kommen.