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Staatsmodernisierung: Zwischen Reformanspruch und Umsetzung

Staatsmodernisierung: Zwischen Reformanspruch und Umsetzung

Anfang Juli 2026 beschloss der Koalitionsausschuss ein Programm mit 34 Punkten, wenige Tage zuvor war ein neues Vergabegesetz in Kraft getreten, und schon im Herbst 2025 hatten Bund und Länder gleich zwei Modernisierungsagenden auf den Weg gebracht. In wenigen Monaten ist so viel Reform zusammengekommen wie lange nicht. Das gemeinsame Ziel ist klar –Staatsmodernisierung.
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Sarah Schumacher
Öffentlichkeitsarbeit

Der Anlass für so viel Bewegung ist bekannt. Die Erwartungen an den Staat wachsen: schnellere Verfahren, digitale Angebote statt Papierformulare, eine Verwaltung, die liefert statt nur zu verwalten. Zugleich verursacht der Staat selbst einen erheblichen Aufwand. Der Nationale Normenkontrollrat weist den jährlichen Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung regelmäßig in Milliardenhöhe aus. Genau daran setzt die Staatsmodernisierung an, eines der bestimmenden Themen der Verwaltungspolitik in diesem Jahr. Sie soll den Staat effizienter, einfacher und freundlicher gegenüber Bürger*innen und Unternehmen machen. Die Digitalisierung ist dabei eines der wichtigsten Mittel, um dieses Ziel zu erreichen, aber nicht das einzige; manchmal genügt es, ein Verfahren ganz abzuschaffen. Dass das Anliegen politisches Gewicht bekommen hat, zeigt sich auch institutionell: Mit dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) gibt es erstmals ein Ressort, das sich ausdrücklich um beides kümmert.

Dr. Karsten Wildberger, Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung

„Staatsmodernisierung erfordert einen Schulterschluss aller staatlichen Ebenen in unserem Land. Wir haben keine Zeit mehr zu warten. Die Menschen erwarten zu Recht, dass der Staat schlanker, schneller und digitaler wird. Der Bund erfüllt seinen Teil der Verpflichtung, aber es ist auch gut und wichtig, dass es Pioniere in den Ländern gibt, die Worten nun Taten folgen lassen. Diese Akteure haben meine volle Unterstützung.“

Für Kommunen bedeutet die Staatsmodernisierung neue Pflichten und neue Chancen zugleich. Für kommunale IT-Dienstleister entstehen zusätzliche Aufgaben bei Schnittstellen, Standards und Beschaffung. Für politische Entscheidungsträger*innen ist sie ein Prüfstein für die eigene Handlungsfähigkeit. Und für das Land Nordrhein-Westfalen ist sie die Gelegenheit, seine Rolle als Vorreiter unter Beweis zu stellen. Vier Reformvorhaben prägen diese Welle. Ein Rückblick zeigt, wo die Staatsmodernisierung heute steht und was sie für die kommunale IT in NRW bedeutet.

Vier Reformen, ein roter Faden

Im Rahmen der Staatsmodernisierung verfolgen Bund und Länder derzeit mehrere Reformvorhaben gleichzeitig. Sie setzen unterschiedliche Schwerpunkte, folgen aber demselben roten Faden.

Den Anfang machte die Bundesregierung im Herbst 2025 mit der Modernisierungsagenda des Bundes: über 80 Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern, mit dem Ziel, Bürokratiekosten um 25 Prozent zu senken. Eines dieser Handlungsfelder zielt auf eine digitaltaugliche Gesetzgebung. Neue Regelungen sollen von Anfang an digital umsetzbar entstehen, etwa nach dem Prinzip „Law as Code“, bei dem Gesetzestexte maschinenlesbar werden. Den Fortschritt kontrolliert das Kabinett regelmäßig.

Noch im selben Jahr folgte die Föderale Modernisierungsagenda von Bund und Ländern gemeinsam. Über 200 Maßnahmen für einen agileren, schlankeren, digitaleren Staat, gebündelt in mehreren Handlungsfeldern. Anfang Juli 2026 legten Bund und Länder dazu einen ersten Fortschrittsbericht vor. Erste konkrete Ergebnisse sind bereits sichtbar. Die digitale Fahrzeugzulassung und die digitale Wohnsitzanmeldung wurden inzwischen umgesetzt. Auch Nordrhein-Westfalen zeigt sich hier ambitioniert. Bei der auswärtigen Kabinettssitzung der Landesregierung in Berlin Anfang Juni positionierte sich das Land als Vorreiter und kündigte an, bis Jahresende alle Berichtspflichten zu streichen, deren Notwendigkeit nicht ausdrücklich belegt ist.

Mit dem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ von CDU, CSU und SPD wurde am 2. Juli die dritte Reform vom Koalitionsausschuss beschlossen. Wie konkret solche Vorhaben werden, zeigt Punkt 22 des 34-Punkte-Programms: Wer seinen Job verliert und sich beim Jobcenter meldet, legt dort oft Unterlagen vor, die die Verwaltung längst hat, beim Einwohnermeldeamt, bei der Familienkasse, beim Finanzamt. Dieselben Daten, mehrfach erfasst, weil die Systeme nicht miteinander sprechen. Künftig sollen die kommunalen Jobcenter verpflichtet werden, IT-Schnittstellen zu nutzen und Daten mit anderen Behörden auszutauschen. Noch ist das eine politische Absichtserklärung, die erst in ein Gesetz überführt werden muss. Daneben sieht das Programm vor, dass die Bundesverwaltung durch Digitalisierung effizienter arbeitet und dabei langfristig acht Prozent Personal einspart. Ein neues Berichtsentlastungsgesetz kehrt zudem die Beweislast um: Wer eine Berichtspflicht künftig behalten will, muss dies begründen. Bislang musste begründen, wer sie abschaffen wollte.

Hendrik Wüst, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen

„Staatsmodernisierung braucht einen echten Mentalitätswechsel auf allen staatlichen Ebenen. Ein schneller, handlungsfähiger Staat gelingt nur, wenn Bund, Länder und Kommunen gemeinsam an einem Strang ziehen. Das ist die Voraussetzung für Investitionen und Innovationen, und so sichern wir Arbeitsplätze und soziale Sicherheit. Entscheidend ist jetzt, dass wir den eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen. Die erste Zwischenbilanz wird zeigen: Aus der gemeinsamen Agenda werden Schritt für Schritt konkrete und spürbare Verbesserungen für Unternehmen, Verwaltungen und die Menschen im Land.“

Bereits wenige Tage zuvor war das Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft getreten. Höhere Wertgrenzen für Direktaufträge, weniger Dokumentationspflichten und ein stärkerer Einsatz elektronischer Vergabeverfahren sollen öffentliche Beschaffungsprozesse vereinfachen. Für kommunale IT-Dienstleister und ihre Auftraggeber verändert das unmittelbar die Rahmenbedingungen bei der Beschaffung digitaler Lösungen.

Bemerkenswert ist vor allem die konkrete Ausgestaltung der Reformansätze. Politische Zielsetzungen werden mit Kennzahlen, verbindlichen Fristen und überprüfbaren Umsetzungsmechanismen verknüpft. Auch der Bürokratieabbau soll messbar werden. Die Umkehr der Beweislast bei Berichtspflichten schafft zudem einen strukturellen Ansatz für Entlastung. Damit erhält die Staatsmodernisierung einen klar definierten Rahmen. Entscheidend wird nun sein, wie die angekündigten Maßnahmen umgesetzt werden und welche Wirkung sie in der Praxis entfalten.

Kommunale IT als Fundament

Wie eng Staatsmodernisierung und kommunale IT tatsächlich zusammenhängen, zeigte sich auch beim Politischen Abend der VITAKO, der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin. Am 25. Juni 2026 diskutierten dort Bundestagsabgeordnete, Vertreterinnen und Vertreter kommunaler Spitzenverbände sowie Fachleute aus Wissenschaft und kommunaler IT, wie sich die Verwaltungsdigitalisierung wirksamer voranbringen lässt. Mit dabei war die KDN-Geschäftsleiterin Kerstin Pliquett, die zugleich dem VITAKO-Vorstand angehört.

Gruppenfoto: Von links nach rechts: Dr. Johann Bizer (Vorstandsvorsitzender Dataport und VITAKOVorstandsmitglied), Lars Hoppmann (Geschäftsführender Vorstand VITAKO), Miriam Marnich (Referatsleiterin beim Deutschen Städte- und Gemeindebund), Dr. Moritz Heuberger MdB (Mitglied des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung), Ralph Brinkhaus MdB (Sprecher und Mitglied des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung), Anke Domscheit-Berg (Publizistin und Mitglied des Deutschen Bundestages von Oktober 2017 bis März 2025), Kerstin Pliquett (Geschäftsleiterin des KDN und VITAKO-Vorständin), Parsa Marvi MdB (Mitglied des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung), Prof. Dr. Martin Hoffmann, William Schmitt (Vorstandsvorsitzender Komm.ONE und stellvertretender Vorstandsvorsitzender von VITAKO)
V. l. n. r.: Dr. Johann Bizer (Vorstandsvorsitzender Dataport und VITAKOVorstandsmitglied), Lars Hoppmann (Geschäftsführender Vorstand VITAKO), Miriam Marnich (Referatsleiterin beim Deutschen Städte- und Gemeindebund), Dr. Moritz Heuberger MdB (Mitglied des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung), Ralph Brinkhaus MdB (Sprecher und Mitglied des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung), Anke Domscheit-Berg (Publizistin und Mitglied des Deutschen Bundestages von Oktober 2017 bis März 2025), Kerstin Pliquett (Geschäftsleiterin des KDN und VITAKO-Vorständin), Parsa Marvi MdB (Mitglied des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung), Prof. Dr. Martin Hoffmann, William Schmitt (Vorstandsvorsitzender Komm.ONE und stellvertretender Vorstandsvorsitzender von VITAKO) (Foto: Sebastian Kiener für VITAKO)

In den Keynotes betonten Prof. Dr. Martin Hoffmann, Wirtschaftsinformatiker und Bürgermeister von Leopoldshöhe, sowie William Schmitt, Vorstandsvorsitzender der VITAKO und des IT-Dienstleisters Komm.ONE, die strategische Bedeutung einer leistungsfähigen und interoperablen Verwaltung. Der sogenannte Deutschland-Stack wurde dabei als zentraler Baustein für eine föderal anschlussfähige IT-Architektur hervorgehoben, die Standardisierung, Effizienz und Skalierbarkeit ermöglichen soll. Schmitt machte deutlich: Die kommunale IT ist das Fundament der Staatsmodernisierung. Sie setzt über Kooperation, Standardisierung und Innovation den Rahmen für zentrale Zukunftsthemen – darunter neben dem Deutschland-Stack auch die Deutsche Verwaltungscloud, Künstliche Intelligenz und die Konsolidierung der IT-Landschaft.

In der anschließenden Podiumsdiskussion mit den Bundestagsabgeordneten Ralph Brinkhaus, Dr. Moritz Heuberger und Parsa Marvi wurde ein bekanntes Muster sichtbar. Die Erfahrungen aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) wirken nach. Fehlende Abstimmung und unklare Zuständigkeiten hatten den Fortschritt in der Vergangenheit ausgebremst. Brinkhaus forderte eine zusammenhängende Gesamtarchitektur und klarere Verantwortlichkeiten; kommunale IT-Dienstleister müssten ihre zentrale Rolle im Verbund auch mit sichtbarem Mehrwert unterlegen. Heuberger verwies auf die jüngsten Beschlüsse des IT-Planungsrats zum Deutschland-Stack, insbesondere die Übernahme der Kosten für Basiskomponenten durch den Bund, mahnte zugleich aber, die finanzielle Belastung der Kommunen im Blick zu behalten. Marvi nannte verlässliche Beteiligungsformate, klare Zielbilder und transparente Prozesse als Voraussetzung für eine bessere Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen – gerade bei Themen wie der EUDI-Wallet oder dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz, bei dem in den Kommunen bereits viel in Bewegung sei, der Rechtsrahmen aber noch für Unsicherheit sorge.

VITAKO-Geschäftsführer Lars Hoppmann zog aus der Runde die Schlussfolgerung, dass kommunale IT-Dienstleister für die Verwaltungsdigitalisierung unverzichtbar seien und von Bund und Ländern als zentrale Akteure anerkannt und in relevante Prozesse eingebunden werden müssten – von der praktischen Umsetzung über die Finanzierung bis zur Gesetzgebung.

Fazit: Vom Konzept zur kommunalen Praxis

Staatsmodernisierung ist kein einzelnes Projekt. Sie ist ein langfristiger Veränderungsprozess, dessen Wirkung sich auf unterschiedlichen Ebenen zeigt. Manche Maßnahmen entlasten unmittelbar und ohne weitere Umsetzung vor Ort. Das Vergabebeschleunigungsgesetz oder der Abbau von Dokumentations- und Nachweispflichten wirken bereits dadurch, dass Vorgaben entfallen und Verfahren einfacher werden. Andere Veränderungen werden zentral angestoßen und kommen direkt bei Bürger*innen und Unternehmen an – etwa durch die digitale Fahrzeugzulassung.

Für viele Reformen entscheidet sich ihre Wirkung jedoch dort, wo Verwaltung konkret stattfindet: in den Kommunen. Hier wird aus einem politischen Ziel ein funktionierender Prozess, aus einer gesetzlichen Vorgabe eine digitale Leistung und aus einer Reform spürbare Entlastung. Damit das gelingt, braucht es klare Zuständigkeiten, verbindliche Standards und ein abgestimmtes Vorgehen über alle staatlichen Ebenen hinweg. Vor allem aber müssen Kommunen frühzeitig einbezogen und mit den notwendigen finanziellen und technischen Ressourcen ausgestattet werden.

Auch die kommunalen IT-Dienstleister sind ein wichtiger Teil dieses Veränderungsprozesses. Sie unterstützen Kommunen bei der Umsetzung digitaler Vorhaben, entwickeln neue Lösungen für kommunale Anforderungen und überführen fachliche sowie politische Vorgaben in praxistaugliche Anwendungen. Dabei schaffen sie die technischen Voraussetzungen für interoperable Strukturen und tragen dazu bei, digitale Verwaltungsleistungen vor Ort weiterzuentwickeln. Entscheidend wird sein, wie konsequent die Reformen in der kommunalen Praxis ankommen und wie gut die verschiedenen Ebenen, Verwaltungen und IT-Dienstleister dabei zusammenspielen.

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