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Digitales Archiv Nordrhein-Westfalen: Elektronische Langzeitarchivierung für Kulturgut und Archivgut

Digitales Archiv Nordrhein-Westfalen: Elektronische Langzeitarchivierung für Kulturgut und Archivgut

Im Interview berichtet Jonathan Willing, Senior Projektmanager bei der d-NRW und verantwortlich für die Geschäftsstelle DA NRW, darüber, an wen sich das Digitale Archiv Nordrhein-Westfalen richtet, wie es aufgebaut ist und was es leistet.
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Michael Schwengers
Öffentlichkeitsarbeit

So richtig begann alles 1951 mit dem UNIVAC I. Der Universal Automatic Computer kostete etwa eine Million Euro und nutzte als erster Rechner ein Magnetband, um digitale Daten zu speichern. Seitdem ist viel passiert. Auf die Magnetbänder folgten weitere magnetische Speichermedien wie Disketten und Festplatten. Dann wurden optische Speicher verfügbar – etwa CD-ROMs oder DVDs. Und schließlich begann die Zeit der Flash-Speicher, zu denen unter anderem USB-Sticks gehören.

Mit der Evolution der Speichermedien nahm die Leistung exponentiell zu und nahmen die Kosten exponentiell ab: Die ersten Magnetbänder waren 700 Meter lang und konnten nur etwas mehr als 2 Megabyte speichern. Die Zugriffsgeschwindigkeit betrug Minuten, die Kosten lagen bei mehreren hundert Euro pro Megabyte. Ein Solid-State-Drive (SSD) von heute ist ungefähr so groß wie ein Kaugummi und fasst 2 Millionen Megabyte. Zugriffe auf die Daten erfolgen in weniger als einer Millisekunde, ein Megabyte kostet nicht einmal ein Tausendstel Cent.

Angesichts dieser Entwicklung wundert es nicht, dass Informationen in den zurückliegenden gut 70 Jahren zunehmend digital gespeichert wurden. Mit dem Einsatz digitaler Speichermedien ergaben sich aber auch neue Herausforderungen. So standen Anwenderinnen und Anwender schon in den 1980-Jahren vor dem Problem, auf einzelne Daten nicht mehr zugreifen zu können: weil Speichermedien physisch nicht mehr intakt waren, weil Datenformate nicht mehr erkannt wurden oder weil es keine Hardware zum Auslesen der Daten mehr gab.

Um dieses Problem in den Griff zu bekommen, bildete sich die elektronische Archivierung beziehungsweise die elektronische Langzeitarchivierung heraus. Eine Konkretisierung dieses Ansatzes ist das Digitale Archiv Nordrhein-Westfalen (DA NRW).

Im Interview berichtet Jonathan Willing, Senior Projektmanager bei der d-NRW und verantwortlich für die Geschäftsstelle DA NRW, darüber, an wen sich das Digitale Archiv Nordrhein-Westfalen richtet, wie es aufgebaut ist und was es leistet.

Herr Willing, bitte holen Sie uns zunächst ein wenig ab: Was genau ist DA NRW?

Das Digitale Archiv Nordrhein-Westfalen ist ein Kooperationsverbund, der auf eine Initiative der nordrhein-westfälischen Landesbibliotheken in Bonn, Düsseldorf und Münster und des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen zurückgeht. Die vier Akteure haben sich schon 2009 auf den Weg gemacht, eine Lösung für die elektronische Langzeitarchivierung zu realisieren. Ihre Motivation war, das eigene digitale oder digitalisierte Kulturgut beziehungsweise Archivgut dauerhaft zu bewahren.

In Bezug auf das Archivgut – also die zu archivierenden Unterlagen von Land, Kommunen und anderen öffentlichen Einrichtungen – gab es damals eine entscheidende Entwicklung. Der Landtag beschloss 2010 das Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen – ArchivG NRW). Dieses löste das Archivgesetz 1989 ab und bezog erstmals ausdrücklich auch „elektronische Aufzeichnungen, unabhängig von ihrer Speicherungsform“ ein. Vor diesem Hintergrund haben sich dann ab 2013 auch die kommunalen Archive, die drei Kommunalen Spitzenverbände und die kommunalen IT-Dienstleister eingebracht.

Nachdem diese kommunalen Akteure hinzugekommen waren, hat das heutige Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW (MKW NRW) – damals noch als Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (MFKJKS) – die d-NRW einbezogen, um das Engagement der verschiedenen Kooperationspartner zu koordinieren, deren Interessen zu moderieren und auf eine ganzheitliche Lösung hinzuwirken. Als Geschäftsstelle haben wir das dann seit 2015 im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft DA NRW, die im selben Jahr zwischen dem heutigen MKW NRW und dem KDN als Dachverband der kommunalen IT-Dienstleister gegründet wurde, auch erfolgreich durchgeführt.

Seit 2020 liefern die beteiligten Einrichtungen Kulturgut und Archivgut ein. Anfang 2026 hat das MKW NRW die d-NRW – mittlerweile eine Anstalt des öffentlichen Rechts – mit dem Gesamtbetrieb von DA NRW beauftragt. Gleichzeitig agieren wir weiter als Geschäftsstelle. Auf Basis einer interkommunalen Kooperation realisiert die d-NRW seitdem gemeinsam mit dem KDN das Angebot von DA NRW. Der KDN organisiert dabei die betrieblichen Aufgaben seiner Mitglieder und übernimmt zugleich die Leistungsversorgung für den kommunalen Bereich.

Das ist der organisatorische Teil. Wie ist die elektronische Langzeitarchivierung technologisch realisiert?

Grundsätzlich lassen sich zwei technologische Lösungen unterscheiden, die unterschiedliche Bedarfe gleichwertig, das heißt für sich jeweils orientiert am internationalen OAIS-Referenzmodell für digitale Langzeitarchive, bedienen: DA NRW Software Suite (DNS) und Digital Preservation Solution (DiPS.kommunal).

DA NRW Software Suite wurde ab 2010 am Institut für Historisch-Kulturwissenschaftliche Informationsverarbeitung (HKI) der Universität zu Köln als Open-Source-Software entwickelt und wird seit 2015 vom kommunalen IT-Dienstleister LVR-InfoKom weiterbetrieben. Mit DNS lassen sich vor allem sehr große Datensätze stabil und zügig langzeitarchivieren. DNS adressiert damit in erster Linie die Landesbibliotheken und alle anderen öffentlichen Gedächtniseinrichtungen, die über besonders speicherintensive Datenbestände wie hochauflösende Digitalisate oder audiovisuelle Medien in ihren Sammlungen verfügen.

Vor allem die kommunalen Archive dagegen können ihr Archivgut mithilfe von Digital Preservation Solution (DiPS.kommunal) dauerhaft archivieren. Ursprünglich wurde DiPS von zwei privat-rechtlichen Unternehmen für das Bundesarchiv und das Stadtarchiv Stuttgart entwickelt. Die für den mandantenfähigen Einsatz in kommunalen Archiven realisierte Weiterentwicklung DiPS.kommunal treiben seit 2015 in NRW die Stadt Köln und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe als DiPS.kommunal Entwicklergemeinschaft voran. Eine besondere Eigenschaft der Lösung besteht in den technischen Schnittstellen zu der gängigen Archivsoftware, zu Dokumentenmanagementsystemen und zu Fachverfahren.

Mehr zu den beiden Lösungen berichten die jeweiligen Expertinnen und Experten gerne.

Sie haben es schon erwähnt: d-NRW agiert auch als Geschäftsstelle von DA NRW. Welche Aufgaben umfasst das?

Mit Blick auf die die internen Stakeholder – also vor allem die Kooperationspartner auf Ebene von Land und Kommunen – übernehmen wir vor allem administrative und koordinative Aufgaben. Dazu gehört unter anderem, die verschiedenen Gremien zu unterstützen und Ergebnisse zu dokumentieren oder Workshops zu aktuellen Themen zu organisieren.

Die externen Stakeholder, für die der Einsatz von DNS oder DiPS.kommunal infrage kommt, versorgen wir mit Informationen zu den beiden technologischen Lösungen und – was fast noch wichtiger ist – zu den organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Im Kulturgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen (KulturGB NRW), das 2021 im Landtag beschlossen wurde, finden sich einige Vorgaben, die hinsichtlich der elektronischen Langzeitarchivierung für alle öffentlichen Gedächtniseinrichtungen relevant sind. So ist darin beispielsweise die Verpflichtung zur dauerhaften Erhaltung elektronischer Pflichtexemplare durch die Landesbibliotheken fortgeschrieben worden, die seit 2013 im Rahmen des Pflichtexemplargesetz NRW bestand. Das Archivgesetz Nordrhein-Westfalen hatte ich ja bereits erwähnt.

Welche Themen beschäftigen die Expertinnen und Experten, die im Rahmen des DA NRW zusammenarbeiten, besonders?

Zum einen gibt es immer mal wieder entwicklungsbezogene Aspekte, zu denen sich die Vertreterinnen und Vertreter der Kooperationspartner austauschen. Zuletzt ging es dabei oft um das Portal, das noch in diesem Jahr an den Start gehen soll.

Zum anderen gibt es einen intensiven fachlichen Diskurs, was die Aufgabenstellung und das Leistungsspektrum betrifft: Denn bei der elektronischen Langzeitarchivierung unter dem Dach von DA NRW geht es nicht nur um die Software. Es geht besonders darum, einen dauerhaften Organisationsrahmen sicherzustellen. Sowohl DNS als auch DiPS.kommunal laufen in verschiedenen Rechenzentren in NRW, alle archivierten Daten werden mehrfach redundant vorgehalten, was eine permanente Abstimmung erfordert. Und es geht um den Wissenstransfer sowie den Erhalt und die Weitergabe von Know-how: von der technischen Beratung zur Langzeitarchivierung an sich bis zu den jeweiligen Erhaltungsstrategien.

Einen besonderen Stellenwert haben die kontinuierliche Beobachtung und Beurteilung sowohl von Technologien als auch von Prozessen. Denn sicher ist, dass sich beides stetig verändert. Wenn wir also eine verlässliche Langzeitarchivierung erreichen wollen, müssen wir auch sicherstellen, dass die einmal archivierten Daten immer in entsprechend stabilen Infrastrukturen vorgehalten werden als auch in einen dauerhaften Organisationsrahmen zur Überwachung eingebettet sind, in dem sich fachübergreifendes Know-how wirksam entfalten kann.

In diesem Zusammenhang ist auch noch interessant, welchen Zeitraum wir eigentlich meinen, wenn wir von einer Langzeitarchivierung sprechen. In Bezug auf das juristische Archivgut, also zum Beispiel E-Akten als Verwaltungsüberlieferungen, die zuvor als archivwürdig bewertet und in das elektronische Langzeitarchiv übernommen wurden, ist der Zeitraum unbefristet, also tendenziell ewig.

Das DA NRW stellt insbesondere für digitale Kulturgüter ein Langzeitarchiv dar.

Was genau ist mit dem Portal gemeint, das Sie angesprochen haben?

Seit Beginn der Initiative besteht die Absicht, rechtlich veröffentlichungsfähige Teile der archivierten Inhalte für alle Bürgerinnen und Bürger über ein Portal zugänglich zu machen. Der Gedanke ist naheliegend – schließlich liegen die Daten ja ohnehin vor. Und zu allen archivierten Daten lässt sich recht simpel definieren, ob diese über das Portal veröffentlicht werden dürfen und ob sie das auch sollen oder nicht. Die Umsetzung war aber nicht so trivial, was vor allem den recht weitgedehnten, fach- und spartenübergreifenden Standardisierungserfordernissen geschuldet war. Wir haben jetzt aber gemeinsam die Lücken geschlossen und können mit dem Portal demnächst ein tolles neues Feature bereitstellen.

Kulturgut

Laut dem Gesetz zum Schutz von Kulturgut (Kulturgutschutzgesetz – KGSG) ist ein „‚Kulturgut‘ jede bewegliche Sache oder Sachgesamtheit von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert oder aus anderen Bereichen des kulturellen Erbes, insbesondere von paläontologischem, ethnographischem, numismatischem oder wissenschaftlichem Wert“. Darunter fallen unter anderem Bilder und Bücher, aber auch Foto- und Videoaufnahmen. Und: Auch digital realisierte Objekte können ein Kulturgut sein.

Durch den Schutz von Kulturgut soll das Geschichtsbewusstsein gestärkt und das kulturelle Gedächtnis bewahrt werden.

Archivgut

„Archivgut sind alle, gegebenenfalls nach Ablauf der Verwahrungs- bzw. Aufbewahrungsfristen in das Archiv übernommenen archivwürdigen Unterlagen im Sinne des § 1 Absatz 1 und Absatz 2“ – so das Archivgesetz Nordrhein-Westfalen. Und Unterlagen werden hier definiert als „Urkunden, Amtsbücher, Akten, Schriftstücke, amtliche Publikationen, Karteien, Karten, Risse, Pläne, Plakate, Siegel, Bild-, Film- und Tondokumente und alle anderen, auch elektronischen Aufzeichnungen, unabhängig von ihrer Speicherungsform, sowie alle Hilfsmittel und ergänzenden Daten, die für die Erhaltung, das Verständnis dieser Informationen und deren Nutzung notwendig sind.“

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