Denkmal.NRW

Virtuelle Veranstaltung vom 25. August 2022

Auf dieser Seite finden Sie begleitende Materialien zur virtuellen Veranstaltung »Denkmal.NRW – Online-Informationsveranstaltung für die unteren Denkmalbehörden«, die der KDN gemeinsam mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt hat. Im Fokus standen informative Vorträge von Fachexpertinnen und -experten sowie der Erfahrungsaustausch zu technischen und organisatorischen Fragestellungen.


Bei weiteren Fragen zu der Veranstaltungsthematik können Sie gerne auf uns zukommen:
Abazar.Paikar@kdn.de

Dokument

Autor/in

Präsentation zum Vortrag: 
Digitaler Denkmalschutz

MHKBD, d-NRW & Detecon International GmbH

Videomittschnitt

FAQ-Liste

Wie lautet die Internetadresse für die Denkmalliste.NRW?

Die Liste finden Sie online unter diesem Link.


Wie kann ich für meine Kommune den Anschluss an Denkmal.NRW erhalten?

Klicken Sie auf den Link und registrieren Sie sich auf der Seite.


Können Daten, die bereits als shape-Dateien mit Attributtabellen vorliegen, über Denkmal.NRW hochgeladen werden?

Ja.


Wird der WFS-Service INSPIRE-konform sein?

Ja, dieser ist bereits INSPIRE-konform.


Wie lautet die Denkmalauskunft für die Bürgerinnen und Bürger?

Informationen hierzu finden Sie in Kürze auf der Webseite des MHKBD.


Wo können Bürgerinnen und Bürger Förderungen für Denkmäler erhalten?

Alle Informationen rund um die Denkmalförderung werden auf der Webseite des MHKBD zur Verfügung gestellt.
Dort können auch Online-Anträge gestellt werden.


Wie werden Denkmalanträge den Kommunen zur Verfügung gestellt?

Die Anbindung der Denkmalanträge erfolgt über das Bauportal.NRW. Von Landesseite aus werden zunächst PDF-Dokumente zur Verfügung gestellt, die an die E-Mail-Adresse denkmal@kommune.de geroutet werden.


Werden die Anträge bis zum 31. Dezember 2022 zur Verfügung gestellt?

Ja.


Wann dürfen die unteren Denkmalbehörden die Antragsassistenten testen?

Testkommunen sind bereits vorhanden und können in Kürze Tests vornehmen.


Handelt es sich um landeseinheitliche Anträge?

Ja, abgestimmt mit den Kommunen.


Wird das Antragsformular für städtische Pauschmittel auch mitberücksichtigt?

Dies wird geprüft.


Das Antragsverfahren bezieht sich auf Baudenkmäler, nicht auf Denkmalbereiche, Gartendenkmäler etc. Ist dies richtig?

Sämtliche Verwaltungsleistungen im Bereich werden sukzessive digitalisiert.


Wird bei der Entwicklung der Antragsformulare auf die Praxiserfahrung von unteren Denkmalbehörden zurückgegriffen?

Ja, es gibt viele Kolleginnen und Kollegen der Kommunen, die mit ihrer Praxiserfahrung das Fachreferat im Bauministerium beraten.


Wie soll mit Papieranträgen umgegangen werden?

Papieranträge können in Ausnahmefällen gestellt werden. Zur Arbeitserleichterung vor Ort und für Bürgerinnen und Bürger sollen jedoch digitale Anträge gestellt werden, damit in der zweiten Ausbaustufe Antragsdaten direkt ins Fachverfahren gelangen können.


Ist die Anbindung an Fachverfahren vorgesehen?

Ja, das Onlinezugangsgesetz verpflichtet dazu, die Anträge digital gesichert, standardisiert und maschinenlesbar anzubieten. Im Kontext der Digitalisierung sind die Anträge demnach in ein Fachverfahren zu leiten und ein Bescheid an das Servicekonto.NRW / Postkorb. Voraussetzung ist, dass bei einer großen Anzahl an NRW-Kommunen ein Fachverfahren zum Denkmal vorhanden ist.


Wie kommen Anträge medienbruchfrei in die Fachverfahren z.B. außerhalb vom Themenfeld »Bauen«?

Die Erstellung von maschinenlesbaren Anträgen erfolgt im zweiten Schritt. Bei sehr wenigen Kommunen in NRW ist bislang eine Fachanwendung Denkmal im Einsatz. Eine Abfrage erfolgt.


Wie sieht es mit der Verschlüsselung der Daten aus? Was muss die Kommune anbieten?

Eine Verschlüsslung der Daten ist erst in der nächsten Ausbaustufe mit der Fachverfahrensanbindung notwendig. OSC / XTA entsprechen den technischen Anforderungen. OSCI ist länderübergreifend im Einsatz. XTA genügt technisch, da sämtliche NRW-Kommunen sich im Netz des Bundes / ehemals DOI-Netz befinden.


Wie kommt man an Informationen zu technischen Details, z.B. den angebotenen Schnittstellen?

In der Ausbaustufe wird die Standard-Schnittstelle nach den technischen Mindestanforderungen der OZG-Umsetzung projektiert.


Soll die Anhörung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe auch digital über Denkmalliste.NRW erfolgen?

Dies wird geprüft.


Können Antragstellende die Anträge nachbessern und ergänzen?

Dies ist rechtlich nicht möglich.


Gibt es über das Bauportal im Baugenehmigungsverfahren eine Schnittstelle zu Denkmal.NRW?

Dies ist nicht vorgesehen.


Wird das Bauportal.NRW flächendeckend eingesetzt?

Ja.


Wird es auch eine Kommunikationsplattform innerhalb des Bauportal.NRW geben? 

Ja, diese wird derzeit projektiert.


Wie sieht es mit der Beteiligung der Fachämter aus? Bekommen diese einen eigenen Zugang?

Die genaue Ausgestaltung der Kommunikationsplattform wird noch projektiert. Gedacht ist die Kommunikationsplattform jedoch für die baubezogenen Leistungen mit bis 20 Beteiligten.


Wird der Dienst bzw. das Bauportal mit dem Servicekonto.NRW verknüpft?

Eine Anbindung des Servicekonto.NRW und Unternehmenskonto.NRW an das Bauportal.NRW ist ebenfalls in Planung. An den Postkorb des Servicekonto.NRW können zukünftig mit einer Fachverfahrensanbindung die Bescheide versandt werden.


Wird die d-NRW AöR lediglich bei EfA-Leistungen aus anderen Bundesländern aktiv?

Nein, d-NRW hat derzeit 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und das Kommunalvertreter.NRW-Modell gilt für alle OZG-Leistungen, die in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden und nicht nur für EfA-Leistungen.


Übernimmt d-NRW als Kommunalvertreter.NRW eine erste Qualitätskontrolle?

Ja, dies erfolgt gemeinsam mit den Porjektbeteiligten u.a. aus den NRW-Kommunen.


Wird das Bauportal.NRW insgesamt über den Kommunalvertreter.NRW abgerufen oder müssen Einzelabrufe für den Denkmal- sowie den Bauaufsichtsbereich gesondert geschlossen werden?

Dies wird geprüft.


Können ohne Rahmenvereinbarung die digital gestellten Anträge gar nicht bearbeitet werden?

Zurzeit haben über 380 von 396 Kommunen die Rahmenvereinbarung bei d-NRW unterzeichnet. Für die Nutzung eines Online-Dienstes ist der Abschluss eines Einzelabrufs im Rahmen des Bauportal.NRW notwendig. 

Anlage zum Einzelabruf ist die Auftragsdatenverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO, die vor jedem Livegang eines Online-Dienstes zwingend vorliegen muss. Daher kann der Online-Dienst nicht genutzt werden, bevor nicht der Einzelabruf getätigt wurde.


Kostet das Bauportal.NRW etwas?

Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Finanzministerium ist die Anbindung der Kommunen dauerhaft kostenfrei.


Ist die Leistung von d-NRW kostenfei?

Ja, diese ist ebenfalls dauerhaft kostenfrei.


Wer macht den Support für die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger zum Denkmal/Bauportal.NRW?

Supportanfragen können Sie per E-Mail an kontakt@bauportal.nrw.de richten.


Bescheinigungen für steuerliche Zwecke gelten auch als OZG-Leistungen. Die Richtlinien des Landes lassen bislang noch keine digitale Annahme vor. Ist absehbar, wann neue Richtlinien erlassen werden?

Dies wird geprüft. Neben der Digitalisierung werden nach und nach ebenfalls die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst.