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Verbandsvorsteher


Der Verbandsvorsteher wird von der Verbandsversammlung aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten oder mit Zustimmung ihres Dienstvorgesetzten aus dem Kreis der allgemeinen Vertreter gewählt. Er wird von seinem Vertreter im Hauptamt vertreten; die Verbandssatzung kann die Vertretung durch einen anderen Beamten eines Verbandsmitgliedes vorsehen.

 

In den Zuständigkeitsbereich des Verbandsvorstehers fallen die Führung und Verantwortung der laufenden Geschäfte sowie nach Maßgabe der Gesetze, der Verbandssatzung und der Beschlüsse der Verbandsversammlung die übrige Verwaltung des Zweckverbandes und vertritt den Zweckverband gerichtlich und außergerichtlich. Er führt die Beschlüsse aus und unterrichtet die Verbandsversammlung und den Verbandsausschuss in allen wichtigen Angelegenheiten. Gegenüber jedem Verbandsmitglied ist er auskunftspflichtig, soweit nicht Rechte oder Interessen anderer Verbandsmitglieder dem entgegenstehen.

 

Der Verbandsvorsteher ist Dienstvorgesetzter der Dienstkräfte des Zweckverbandes; die Verbandsversammlung ist Dienstvorgesetzter des Verbandsvorstehers.


Verbandsvorsteher: Guido Kahlen, Stadtdirektor der Stadt Köln

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