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Verbandsversammlung


Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. Jedes Verbandsmitglied entsendet wenigstens einen Vertreter in die Verbandsversammlung.

Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist ein Stellvertreter für den Fall der Verhinderung zu bestellen.

Die Verbandsversammlung wählt aus ihrer Mitte der Vertreter einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes zum Vorsitzenden; in gleicher Weise wählt sie einen stellvertretenden Vorsitzenden.

Gemäß GkG tritt die Verbandsversammlung wenigstens einmal im Jahr und zwar zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung sowie über die Rechnungslegung und die Entlastung des Verbandsvorstehers, im übrigen nach Bedarf zusammen. Sie ist nur beschlussfähig, wenn die anwesenden Vertreter von Gemeinden und Gemeindeverbänden wenigstens die Hälfte der Stimmenzahl erreichen. Die Verbandssatzung kann weitere Voraussetzungen der Beschlußfähigkeit bestimmen. 

Zu den Mitgliedern des KDN Dachverbandes gehören:

- die Bundesstadt Bonn
- die Stadt Hagen
- die Stadt Köln
- der Kreis Mettmann
- die Stadt Mülheim an der Ruhr
- die Gemeinschaft für Kommunikationstechnik Informations- und Datenverarbeitung (GKD) Paderborn
- die Stadt Ratingen
- die Stadt Remscheid
- die civitec (Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung)
- die Stadt Münster, citeq 
- die Stadt Wuppertal
- die Stadt Solingen
- die LVR-InfoKom




 

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©2010 KDN . Letzte Aktualisierung: 08. Februar 2010

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