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Geschäftsführer


Die Funktion der Geschäftsführung wird haupt- bzw. nebenamtlich wahrgenommen. Im Rahmen der Zielvereinbarungen und Beschlüsse für eine wirtschaftliche und im Vergleich zu freien Marktanbietern wettbewerbsfähige Aufgabendurchführung sind die Geschäftsführer eigenverantwortlich zuständig.

Sie sind im Rahmen des Wirtschaftsplanes und der Zielvereinbarungen zu unternehmerisch-flexiblen Entscheidungen befugt.

 

Zu den Aufgaben der Geschäftsführer gehört insbesondere die Führung der laufenden Geschäfte für den Verbandsvorsteher gemäß den Zielvorgaben der Organe des Zweckverbandes, die Leitung und Organisation des inneren Dienstbetriebes, die Aufstellung des Wirtschafts- und Stellenplans, die Erstellung von Quartalsberichten, die Kostenrechnung und das Controlling, die Erstellung des Jahresabschlusses, des Lageberichtes und der Erfolgsübersicht sowie die Vereinbarungen über die Inanspruchnahme von Produkten und Leistungen.

Geschäftsführung:

Prof. Dr. Andreas Engel, Amtsleiter beim Amt für Informationsverarbeitung der Stadt Köln
Karl-Josef Konopka
 

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©2011 KDN . Letzte Aktualisierung: 01. Februar 2011

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